Wagenmeisterei, nt*/areal
Beschrieb

Ausstellungsraum genutzt von Kunststudenten, ohne ein Label. (Auskunft Thomas Heimann)

Rezeption

«Die kuratorische Tätigkeit der Künstlerguppen Marzipan und Eclipse, die als Gastgeber/innen Künstler und Künstlerinnen für beschränkte Zeit zum Wohnen, Arbeiten und Präsentieren einladen konnten, haben die Wagenmeisterei in einschlägigen Kreisen weit über Basel hinaus als bedeutsamen Kunstraum für freies Kunstschaffen gemacht und die Einzigartigkeit solcher Angebote betont.»Quelle: www.areal.org/scripts/detail.php?id=370, Zugriff vom 04.08.2017
«Früher befand sich dort [auf dem nt*/areal] der Güterbahnhof der Deutschen Bahn, ab 2000 wurde es unter dem Namen nt*/areal als Zwischennutzung für gastronomische und kulturelle Zwecke genutzt. Inzwischen wurde das Gebiet für das neue Wohnquartier Erlenmatt bebaut. Im Jahr 2011 schlossen dafür die ersten Lokale.»Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Nt*/areal, Zugriff vom 04.08.2017
«Aus dem Verein k.e.i.m. heraus, der das nt-Areal (nt steht für ) verwaltet und bespielt, bildete sich letzten Oktober die Gruppe Marzipan, welche die ehemalige Wagenmeisterei, unmittelbar neben dem Restaurant Erlkönig, mit ungewöhnlichen Aktivitäten beleben will. Iris Beatrice Baumann, Tina Zrotz, Claudia Güdel und Florian Olloz zeichnen verantwortlich für das Konzept, das explizit nicht kuratorisch vorgehen will. [...] Kulturell interessierten und aktiven Menschen oder Gruppen wird der Raum für eine Woche kostenlos zur Verfügung gestellt, auf dass sie dort und auf dem weiteren nt-Gelände unbekannte, ausgeflippte, skurrile Ideen realisieren. So richteten beispielsweise Claudia Güdel, Rosa Pressedo und Fränzi Madörin im Januar ein Nähatelier ein, in dem man sich ungezwungen umschauen und auch selber etwas nähen konnte. Achtmal sollen solche spontanen Aktionen stattfinden und das brachliegende Gebiet zwischen Stadt und Wiese weiteren Kreisen bekannt machen.»Quelle: : Simon Bauer, "Öfter was Süsses! Gruppe Marzipan", in: Programmzeitung. Kultur im Raum Basel, April 2002, S. 10